Vortrag mit Erfahrungsbericht und Demo über den neuen Personalausweis (nPA): Besprochen wurden:

  • Varianten der Verwendung, Ziele der Einführung
  • Schwerpunkt: Elektronische Identität im Web
  • Kartenleser
  • Anwendungsbeispiele
  • Ausweisapp
  • Kritik

Was nicht jeder weiß, aber wissen sollte

Wichtige Unterschiede zur Praxis mit dem bisherigen Ausweis:

  • Den Ausweis muß man behandeln wie eine EC-, Kredit- oder SIM-Karte (Umgang mit PIN, PUK, Vorgehen bei Verlust), Verlustmeldepflicht nach §27 PAuswG.
  • Der Ausweis darf nicht hinterlegt werden (z.B. als Pfand bei der Ausleihe von Audioguides etc.), dies darf ausdrücklich vom Ausweisinhaber noch nicht einmal verlangt werden nach §1 PAuswG.
  • Der Ausweis darf nicht fotokopiert werden (z.B. in Hotels oder als formloser Identitäts- oder Altersnachweis im Netz) - außer als Eigensicherung für eine leichtere Wiederbeschaffung im Verlustfall. Dies ergibt sich aus §14 PAuswG.

Personalausweisgesetz (PAuswG)

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