Vortrag mit Erfahrungsbericht und Demo über den neuen Personalausweis (nPA): Besprochen wurden:
- Varianten der Verwendung, Ziele der Einführung
- Schwerpunkt: Elektronische Identität im Web
- Kartenleser
- Anwendungsbeispiele
- Ausweisapp
- Kritik
Was nicht jeder weiß, aber wissen sollte
Wichtige Unterschiede zur Praxis mit dem bisherigen Ausweis:
- Den Ausweis muß man behandeln wie eine EC-, Kredit- oder SIM-Karte (Umgang mit PIN, PUK, Vorgehen bei Verlust), Verlustmeldepflicht nach §27 PAuswG.
- Der Ausweis darf nicht hinterlegt werden (z.B. als Pfand bei der Ausleihe von Audioguides etc.), dies darf ausdrücklich vom Ausweisinhaber noch nicht einmal verlangt werden nach §1 PAuswG.
- Der Ausweis darf nicht fotokopiert werden (z.B. in Hotels oder als formloser Identitäts- oder Altersnachweis im Netz) - außer als Eigensicherung für eine leichtere Wiederbeschaffung im Verlustfall. Dies ergibt sich aus §14 PAuswG.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Links zu weiteren Informationen
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Portal “Der neue Personalausweis”
- Portal “AusweisApp” mit Download
- Liste von Anwendungen
- Unterstützte Lesegeräte - ‘‘Empfehlung: Finger weg von Basislesern ohne eigne Tastatur!’’
- Wikipedia-Artikel
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